1. Beitragspflicht
- Gemäß §5 der Satzung sind die Mitglieder und Anwärter des Vereins zur Zahlung von Beiträgen, einer Aufnahmegebühr und Umlagen verpflichtet, die vom Vorstand beschlossen werden.
- Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.
2. Aufnahmegebühr
- Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes wird bei der Aufnahme in die Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10.- Euro fällig.
- Bei Beitritt nach Erhalt der Anbaulizenz sind 80.- Euro Aufnahmegebühr zu leisten.
- Auf Antrag kann Personen durch den Vorstand eine reduzierte Aufnahmegebühr gewährt werden. Der Anspruch auf eine reduzierte Aufnahmegebühr ist dem Vorstand vertraulich und glaubhaft darzulegen. Der Vorstand verpflichtet sich über diese Gespräche zu Stillschweigen. Die Höhe der Aufnahmegebühr legt der Vorstand fest.
3. Zusammensetzung Mitgliedsbeitrag
- Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Grundbeitrag §11 Nr.4 und einer zusätzlichen monatlichen Pauschalen §11 Nr.5 gestaffelt im Verhältnis zu den an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabis.
4. Grundbeitragshöhe
- Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder beträgt bis zum Erhalt der Anbaulizenz 10, - Euro monatlich.
- Ab dem Erhalt der Anbaulizenz werden folgende Beiträge beschlossen:
- Der Grundbeitrag beträgt für jede natürliche Person 10,- Euro pro Monat.
5. Höhe/Berechnung der monatlichen Zusatzpauschale
- Die monatliche Pauschale ist gestaffelt nach der gesamten zusätzlichen Abgabemenge in einem Kalendermonat.
- Die weitere Monatliche Staffelung ergibt sich folgendermaßen:
Gramm Cannabis / Monat Beitrag / Monat
1-3g 10,00€/Gramm
5g 49,90 €
10g 86,00 €
15g 126,00 €
20g 165,00 €
25g 190,00 €
30g 216,00 €
40g 280,00 €
50g 340,00 €
3. Die maximalen Abgabemengen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben.
4. Für jeden Steckling oder 2 Samen der an das Mitglied abgegeben wird, ist ein Betrag von 10,50 Euro zu entrichten.
5. Die Pauschale und der Grundbeitrag muss vor Abholung vollständig bezahlt werden.
6. Zahlungskonditionen
1. Der Mitgliedsbeitrag kann zu folgenden Fälligkeiten und Optionen gezahlt werden:
(a) Monatlich zum 15. des Monats
(b) Quartalsweise zum 15.01.,15.03., 15.06., 15.09. und 15.12.
(c) Halbjährlich zum 15.01. und 15.06.
(d) Jährlich zum 15.12. für das Folgejahr
2. Die Fälligkeit und Option wird bei dem Aufnahme Antrag angegeben und kann auf Antrag beim Vorstand abgeändert werden.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist je nach Eintrittsdatum & Zahlungsoption anteilig zu zahlen.
7. Zahlungsform
- Die Mitgliedsbeiträge, Sonderumlagen und sonstige Gebühren werden im SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
- Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal mit 20,00 Euro in Rechnung zustellen.
- So lange der Verein noch keine Lastschrift anbieten kann, können die Mitglieder Ihren Beitrag per Überweisung oder per Paypal bezahlen.